FAQ Online Services - Fragen und Antworten (Nutzerkonto, Personalausweis mit eID)
Müssen Online Services von Bürgern genutzt werden?
Nein, Online Services sind lediglich als zusätzliche, bzw. alternative Einreichungswege gedacht.
Falls Sie vorzugsweise Ihre Anliegen persönlich vor Ort besprechen möchten, ist dieses weiterhin genau so möglich, wie das Einsenden, Abgeben von ausgefüllten Papierdokumenten. Auch zu den per Online Service eingereichten Vorgängen können Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Dassel wie gewohnt kontaktieren.
Wozu gibt es Online Services bei der Stadt Dassel?
Online Services sollen Bürgern eine zusätzliche bzw. alternative Möglichkeit bieten, Formulare, Anträge und Dokumente bei der Stadt Dassel einzureichen, ohne dass ein persönliches Erscheinen während der Öffnungszeiten erforderlich ist und Dokumente sicher digital übermittelt werden können.
Welche Online Services gibt es bei der Stadt Dassel?
Online Services für Bürger finden sie hier: Online-Services für Bürger
Online Services für Unternehmen finden sie hier: Online-Services für Unternehmen
Bevor Verwaltungsleistungen als Online Services von der Stadt Dassel für Bürger zugänglich gemacht werden können, müssen zum Einen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden und zum Anderen die technische Umsetzung erfolgen und erfolgreich getestet sein. Diese Voraussetzungen werden nach und nach für die einzelnen Verwaltungsleistungen geschaffen.
So müssen bspw. die gesetzlichen Grundlagen zum Beantragen eines Personalausweises oder Erklärung des Kirchenaustritts erst noch geschaffen werden.
Was sind die Vorteile gegenüber Einreichungen per Post und per Mail?
Sofern die gesetzlichen und technischen Grundlagen gegeben sind, lassen sich die vom Bürger eingegebenen Informationen direkt und ohne erneutes Abtippen in verwaltungsinternen Prozessen und Software weiterverarbeiten.
Dies kann die Bearbeitungszeit verkürzen. Zudem ist die Übertragung sicherer als eine unverschlüsselte E-Mail.
Warum ist ein Nutzerkonto sinnvoll?
Durch den Einsatz eines Nutzerkontos kann die Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung einem Vorgang direkt zugeordnet werden. Dies vereinfacht und/oder beschleunigt das Nachreichen und Austauschen von Informationen und Dokumenten über sichere Kommunikationswege. Zudem kann mit dem Nutzerkonto von Bund und Ländern die technische Grundlage zur sicheren Kommunikation zentral bereitgestellt werden, die zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben erforderlich sind, ohne dass sich jeder Bürger selbst um die Absicherung des Kommunikationswegs kümmern muss.
In der Regel wird der Bürger über die E-Mailadresse, die er bei der Erstellung des Nutzerkontos angegeben hat, informiert, wenn er eine neue Nachricht in seinem Nutzerkoto erhalten hat oder Informationen im Zuge der Nutzung eines Online Services an die Stadt Dassel gesendet hat.
Aus Datenschutz-Gründen enthalten diese E-Mails häufig nur die Information, dass im Nutzerkonto eine Nachricht eingegangen ist aber nicht den Inhalt der Nachricht. Somit wird der Bürger wie aus anderen Bereichen gewohnt, per E-Mail benachrichtigt und die eigentliche Kommunikation erfolgt gesichert über das Nutzerkonto. Es muss nur dann in das Postfach der BundID geschaut werden, wenn zuvor eine E-Mail eingegangen ist, dass Postfach der BundID eine neue Nachricht eingegangen ist.
Aus den Bereichen Online Shopping und Social Media oder anderen Softwarediensten ist vielen Bürgern das Prinzip von Konten/Accouts/Profilen bereits bekannt. Um ein solches Konto zu nutzen, wird ein Benutzername und ein Kennwort einmalig vom Benutzer erstellt und dann jedesmal für den Login genutzt. In dem Konto sind dann bereits Informationen, wie Name und Adresse bereits hinterlegt und die E-Mail Adresse häufig bereits bestätigt. Die Adresse muss somit nicht bei jeder Bestellung im Online Shop erneut eingegeben werden.
Auch bei einem Nutzerkonto für Online Services der Stadt Dassel können Bürger ihre E-Mail Adresse und ein festgelegtes Passwort nutzen, um sich mit dem Nutzerkonto im Serviceportal der Stadt Dassel anzumelden. Name und Anschrift, werden bei Bedarf dann aus dem Nutzerkonto übernommen.
Langfristig ist geplant, dass Bürger Informationen, die sie einmal bei einer öffentlichen Stelle angegeben haben (bspw. beim Finanzamt), ohne erneute Eingabe auch bei anderen Verwaltungsleistungen wiederverwenden können (bspw. beim BAföG Antrag). Die Entwicklung, Prüfung und Umsetzung der dafür erforderlichen gesetzlichen und technischen Voraussetzungen sind jedoch sehr komplex und wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zu diesem komplexen Vorhaben finden sie per Internetrecherche zu den Stichworten "Registermodernisierung" und "Once-only-Prinzip".
Wozu wird die eID des Personalausweises bei Online Services eingesetzt?
Mit dem Personalausweis weisen sich Bürger gegenüber Behördenmitarbeitern aus: Wenn beispielsweise Erika Mustermann ihren Personalausweis vor Ort im Rathaus zeigt, kann die Mitarbeiterin überprüfen, ob Erika Mustermann tatsächlich auch Erika Mustermann ist. (Authentifizierung / Identitätsnachweis) Die eID des Personalausweises dient dazu, diesen Schritt der Authentifizierung bei der Nutzung von Online Services digital durchzuführen. Dafür werden die im Nutzerkonto enthaltenen Daten (Name, Adresse, etc.) direkt aus dem Personalausweis übernommen. Bürger können die Daten im Nutzerkonto selbständig mithilfe der eID des Personalausweises aktualisieren, wenn sich zum Beispiel die Anschrift nach einem Umzug geändert hat.
Wurden die Daten im Nutzerkonto mithilfe der eID des Personalausweises einmalig eingetragen, kann der Personalausweis genutzt werden, um sich im Serviceportal anzumelden und einen Online Service zu nutzen.
In dem Fall gilt dann: Statt E-Mail Adresse wird der Personalausweis genutzt, statt Passwort des Nutzerkontos wird die PIN des Personalausweises genutzt, um sich im Serviceportal Anzumelden.
Aus den Bereichen Online Shopping und Social Media oder anderen Softwarediensten ist das Prinzip der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2-FA) bereits bekannt: Dort wird neben dem Passwort auch bspw. ein zeitlich begrenzt gültiger Code generiert und abgefragt, um ein Login zu ermöglichen.
Diese Variante wird zwar teil als aufwendiger empfunden, gilt aber als wesentlich sichere Login-Variante, als die alleinige Verwendung eines Passworts. Diesem 2-Faktor-Prinzip liegt die Annahme zugrunde, dass beide Faktoren zeitgleich in gültiger Form nur dem rechtmäßigen Besitzer zur Verfügung stehen und beim Verlust oder Bekanntwerden nur eines der beiden Faktoren eine Nutzung durch unbefugte Dritte nahezu ausgeschlossen wird.
Bei der Nutzung von Online Services mit Personalausweis werden die beiden Faktoren Besitz (des Personalausweises) und Wissen (der PIN des Personalausweises) für eine sichere Anmeldung verwendet.
Sollte der Personalausweis verloren oder gestohlen werden, wird zusätzlich noch der PIN des Personalausweises benötigt, um online Services zu verwenden. Zudem kann der Personalausweis auch gesperrt werden.
Sollte die PIN des Personalausweises bekannt werden, wird zusätzlich der Personalausweis selbst benötigt, um Online Services zu verwenden. Auch in diesen Fällen kann der Personalausweis gesperrt werden.
Ein ähnliches Prinzip ist übrigens bei der Nutzung von Girocards an Bankautomaten bereits vielen Bürgern bekannt: Dort besitzen Bürger die Girocard und wissen die zugehörige PIN.
Ein Video-Ident oder Post-Ident -Verfahren, wie es beispielsweise bei der Eröffnung von Bankkonten oder der Bestellung von Mobilfunkprodukten verwendet wird, wird als Identitätsnachweis für Online Services der Stadt Dassel nicht angeboten. Grund sind fehlende gesetzliche Grundlagen.
Häufig kann jedoch auch der Personalausweis zur Eröffnung von Bankkonten oder der Bestellung von Mobilfunkprodukten verwendet werden und ist dann unabhängig von Servicezeiten und Wartezeiten, wie sie teils bei Video-Ident-Verfahren auftreten.
Welche Passwörter und PINs müssen gemerkt werden?
Wurde ein Nutzerkonto (BundID) mit den Daten aus dem Personalausweis befüllt, muss nur die PIN zum Personalausweis gemerkt werden. Das Sperren des Personalausweises, Ändern und neu anfordern der PIN ist ebenfalls möglich.
Das Passwort zum Nutzerkonto kann mithilfe der E-Mailadresse zurückgesetzt werden (Nutzer muss Zugriff auf das E-Mail Postfach haben). Es sind jedoch für bestimmte Funktionen der BundID Personalausweis + PIN erforderlich.
Welche und wie viele Nutzerkonten werden für Online Services der Stadt Dassel benötigt?
Einfache Antwort: Je Bürger 1 Nutzerkonto pro Person
Warum erfolgt die Registrierung und die Verwaltung des Nutzerkontos auf id.bund.de und nicht auf stadt-dassel.de?
Die BundID ist ein vom Bund bereitgestelltes Nutzerkonto. Die Einrichtung und Verwaltung des Nutzerkontos erfolgt daher auf der Seite des Bereitstellers: dem Bund.
Gibt es einen Überblick darüber, was zur Nutzung von Online Services benötigt wird und welche Schritte zu befolgen sind?
Klicken Sie dazu auf den Link unten im Kasten.
| Robin Henne-Freiherr | |
| Ämter / Bereiche Abteilung Zentrale Dienste, Personal, IT › Digitalisierung Abteilung Zentrale Dienste, Personal, IT › Organisation, Recht Fachbereich I - Zentrale Dienste & Finanzen › Abteilung Finanzen, Jugend, Wahlen › Wahlen Rathaus, Zimmer 25 - Zentrale Dienste // 2. OG Kirchplatz 2 37586 Dassel Telefon: 05564 202-39 E-Mail: henne-freiherr@stadt-dassel.de | |
