Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

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Bürgerbüro
Fachbereich II - Bau und OrdnungAbteilung OrdnungKirchplatz 2
37586 Dassel
Telefon: 05564 202-0
Telefax: 05564 202-28
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-das­sel.de

Montag und Dienstag:
08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 13:00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Öffentlicher Parkplatz "Altstadt"

Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

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