Werkstatt für behinderte Menschen Anerkennung

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FB 34 - Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Kreishaus
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551708 81336
Telefon: 05551708 81648
Telefax: 05551 708-223

Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Termine sind auch außerhalb dieser Servicezeiten möglich.


Parkmöglichkeiten:
U1


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

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Bundesagentur für Arbeit VCard
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefon: +49 80045555-30
Homepage: htt­ps://ww­w.­ar­beit­s­agen­tur.­de/pri­vat­per­so­nen

Allgemeine Informationen

Werkstätten für behinderte Menschen ermöglichen Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben und erfüllen damit eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Sie erhalten verschiedene Vergünstigungen, z.B. die bevorzugte Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand.

Um diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen diese Werkstätten eine Anerkennung .

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesagentur für Arbeit. Sie trifft auf Antrag die Entscheidung über die Anerkennung im Einvernehmen mit dem Träger der Eingliederungshilfe.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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