Nach erfolgreichem Ablegen einer Prüfung zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde von Versicherungsvermittlerinnen/Versicherungsvermittlern und Versicherungsberaterinnen/Versicherungsberatern vor der zuständigen Stelle, stellt diese anschließend eine Bescheinigung aus.
Sachkundeprüfung zum Vermittlen und Beraten von Versicherungen Bescheinigung
| Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
| Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Northeim Medenheimer Str. 6/8 37154 Northeim | |
| Industrie- und Handelskammer Hannover Schiffgraben 49 30175 Hannover Telefon: 05113107-0 Telefax: 05113107-333 E-Mail: info@hannover.ihk.deHomepage: www.hannover.ihk.de |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
Der schriftliche Prüfungsteil erstreckt sich insbesondere auf die Sachgebiete:
- Versicherungsfachliche Grundlagen
- Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundzüge der staatlich und betrieblich geförderten Altersvorsorge
- Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung
Für den praktischen Prüfungsteil kann die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer zwischen den beiden folgenden Sachgebieten wählen:
- Vorsorge
- Sach-/Vermögensversicherung
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
