Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
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| Fachbereich II - Bau und Ordnung › Abteilung OrdnungKirchplatz 2 37586 Dassel Telefon: 05564 202-0 Telefax: 05564 202-28 E-Mail: buergerbuero@stadt-dassel.deHomepage: https://www.stadt-dassel.de | Montag und Dienstag:
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wieder gefundener Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
