Tierärztinnen und Tierärzte, die in Niedersachsen tätig sind oder hier wohnen, müssen sich bei der Tierärztekammer Niedersachsen anmelden.
Pflichtmitgliedschaft bei der Landestierärztekammer anmelden
| Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
| Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Northeim Medenheimer Str. 6/8 37154 Northeim | |
| Tierärztekammer Niedersachsen Fichtestraße 13 30625 Hannover Telefon: 0511555091 Telefax: 0511550297 E-Mail: mail@tknds.deHomepage: www.tknds.de |
Allgemeine Informationen
Für alle in Niedersachsen tätigen Tierärztinnen und Tierärzte besteht eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in der Tierärztekammer Niedersachsen. Dies gilt auch für nicht berufstätige Tierärztinnen und Tierärzte, sofern sie ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben. Die betroffenen Personen müssen sich bei der Tierärztekammer anmelden und die erforderlichen Angaben sowie Nachweise vorlegen.
Verfahrensablauf
Sie müssen sich bei der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Niedersachsen anmelden. Nutzen Sie dafür das vorgesehene Anmeldeformular und geben Sie alle erforderlichen Angaben an. Die notwendigen Nachweise müssen Sie beifügen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Tierärztekammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Tierärztekammer Niedersachsen.
Voraussetzungen
- Sie sind Tierärztin oder Tierarzt.
- Sie üben den Beruf in Niedersachsen aus oder haben dort Ihren Wohnsitz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anmeldeformular mit Nachweisen und Angaben zu:
- Mitgliedschaft bei einer anderen Kammer
- Mitgliedschaft bei einem anderen Versorgungswerk
- Bestehen der tierärztlichen Prüfung
- Approbation
- Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs
- Promotion
- akademischen Graden und Titeln
- Gebiets-, Teilgebiets-, Zusatz- und sonstigen Weiterbildungsbezeichnungen (sofern vorhanden)
- berufsbezogenen Amts- oder Dienstbezeichnungen (sofern vorhanden)
Die entsprechenden Nachweise sind im Original oder als beglaubigte Kopie einzureichen.
Welche Gebühren fallen an?
- :
Für die Anmeldung entstehen keine Gebühren.
Welche Fristen muss ich beachten?
- :1 Monat
Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsaufnahme bzw. Hauptwohnsitzaufnahme in Niedersachsen erfolgen.
Bei vorübergehender tierärztlicher Berufstätigkeit von nicht mehr als sechs Wochen hat die Anmeldung innerhalb von fünf Tagen nach der Tätigkeitsaufnahme zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine feste Bearbeitungszeit.
Die Anmeldung wird in der Regel schnell erledigt.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Informationen zum Rechtsbehelf finden Sie im Bescheid.
