Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Pflegekinder und Pflegefamilien haben wir für Sie zusammengestellt: Mehr Informationen
Pflegekinder
| Lea Schubert | |
| Telefon: 05551 7088555 E-Mail: lschubert@landkreis-northeim.de | |
| Jens Ballhause | |
| Telefon: 0551 7088556 E-Mail: jballhause@landkreis-northeim.de | |
| Melina Bodmann | |
| Telefon: 05551 708-8560 E-Mail: mbodmann@landkreis-northeim.de | |
| Zoe Botsch | |
| Telefon: 05551 708-8557 E-Mail: zbotsch@landkreis-northeim.de | |
| Christine Sommer | |
| Telefon: 05551708 8559 E-Mail: cdickhut@landkreis-northeim.de | |
| Vanessa Busse | |
| Telefon: 05551 708-8562 E-Mail: vbusse@landkreis-northeim.de | |
| Mareike Gähler | |
| Telefon: 05551708 8563 E-Mail: mgaehler@landkreis-northeim.de | |
| Wiebke Schladitz | |
| Telefon: 05551 7088558 E-Mail: wschladitz@landkreis-northeim.de | |
| Stefanie Wolter | |
| Telefon: 05551 7088566 E-Mail: swolter@landkreis-northeim.de | |
| Caren Zelmer | |
| Telefon: 05551 7088565 E-Mail: czelmer@landkreis-northeim.de | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Zunächst prüft die zuständige Stelle Unterstützungsmöglichkeiten für die Familie mit dem Ziel, das Kind wieder selbst versorgen zu können. Diese so genannten familienstützenden Maßnahmen (z. B. Sozialpädagogische Familienhilfe) können auch über einen längeren Zeitraum angeboten werden und sind oft gerade dann erfolgreich, wenn äußere Ursachen für die Familienkrise verantwortlich waren.
Verbessert sich die Situation für die Kinder bzw. das Kind durch die ambulanten Hilfen nicht, kann die Suche nach einer geeigneten Pflegefamilie zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung geeignet sein. Insbesondere bei jüngeren Kindern, die nicht mehr bei ihren Eltern leben können, ist die Pflegefamilie in den meisten Fällen die geeignete Hilfe.
Muss ein Kind zu seinem Schutz direkt und schnell aus seiner Familie geholt und "in Obhut" genommen werden, so findet es zunächst Unterkunft in einer Bereitschaftspflegestelle oder einer Heimgruppe. Sind die Eltern mit der notwendigen Hilfe nicht einverstanden, muss die zuständige Stelle zum Schutz des Kindes das Familiengericht einschalten. Dieses kann dann die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie veranlassen.
Kinder haben ein Recht darauf, in einer Familie aufzuwachsen. Daher wird für jedes Kind, das in der eigenen Familie nicht mehr leben kann, geprüft, ob dies in einer Pflegefamilie möglich ist. Dabei geht es um Fragen wie:
- Kann es sich auf Menschen einlassen, kann es Nähe vertragen, möchte es in einer Familie leben?
- Wird die Rückkehr zur Herkunftsfamilie unwahrscheinlich sein?
- Welche Bedürfnisse hat das Kind?
- Gibt es Pflegefamilien, die zu diesem Kind passen?
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist der Pflegekinderdienst im Fachbereich 31 - Soziale Dienste des Landkreises Northeim.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
