Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

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Frau Alina Vives
Zulassungsstelle Northeim, Zimmer 18
Von-Menzel-Str. 7
37154 Northeim
Telefon: 05551 70881519
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Frau Bianca Jünemann
Zulassungsstelle Northeim, Zimmer 19
Von-Menzel-Str. 7
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81518
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Herr Dennis Langer
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Von-Menzel-Str. 7
37154 Northeim
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Herr Thomas Weiss
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Frau Jasmyn Kolbe
Zulassungsstelle Northeim, Zimmer 19
Von-Menzel-Str. 7
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81524
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Allgemeine Informationen

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild.
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Anträge / Formulare

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

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