Leichenpass für die Überführung Verstorbener ins Ausland

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Frau Lesch
Außenstelle Wolfshof, Zimmer 0.04 // EG
Wolfshof 10
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81101
Telefax: 05551 7089536
E-Mail:
Frau Lindemann
Außenstelle Wolfshof, Zimmer 0.07 // EG
Wolfshof 10
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81552
Telefax: 05551 708-9538
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Leichen dürfen in Orte außerhalb Deutschlands nur mit einem Leichenpass befördert werden. Zur Beförderung ist ein Leichenpass auszustellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen müssen dafür im Fachbereich VII, Gesundheitsdienste, vorgelegt werden:

  • Sterbeurkunde
  • Sargbescheinigung (Erklärung über die vorschriftsmäßige Einsargung)
  • Personalausweis/Pass der/des Verstorbenen
  • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters (nur bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod)
  • Todesbescheinigung (vertraulicher Teil)
Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung des Leichenpasses ist gebührenpflichtig, bitte wenden Sie sich an unsere zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

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