Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Kommunale Sportstätten
Ansprechpartner/in
| Stadt Dassel | |
| Kirchplatz 2 37586 Dassel Telefon: 05564 202-0 Telefax: 05564 202-28 E-Mail: buergermeister@stadt-dassel.deHomepage: https://www.stadt-dassel.de | Montag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 13:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung