Existenzgründerförderung

Ansprechpartner/in
Landkreis Northeim
Medenheimer Straße 6/8
37154 Northeim
Telefon: 05551 7080
Telefax: 05551 708223
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-nort­heim.de
Kreisverwaltung:
Montag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr,
Dienstag und Donnerstag: 14:00 -16:00 Uhr

Allgemeine Informationen

Wenn Sie zur Verwirklichung eines gewerblichen Vorhabens Fördermittel als Existenzgründerin oder Existenzgründer in Anspruch nehmen möchten, erhalten Sie in der Leistung zur Förderung der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (Wirtschaftsförderung) weitere Informationen.

An wen muss ich mich wenden?
  • Information und Beratung bieten die Wirtschaftsförderungseinrichtungen in Ihrer Nähe und die Starterzentren der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern.
Zuständige Stelle
  • Information und Beratung bieten die Wirtschaftsförderungseinrichtungen in Ihrer Nähe und die Starterzentren der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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