Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

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Führerscheinstelle
Führerscheinstelle von-Menzel-Straße Northeim
Von-Menzel-Str. 7
37154 Northeim ((Zugang über Container von Straße Am Martinsgraben))
Telefon: 05551 708-81823
E-Mail:

Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 8 - 11.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr


Allgemeine Informationen

Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
 

Voraussetzung

  • Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist der Fachbereich 24 - Straßenverkehr des Landkreises Northeim.

Anträge werden auch in der Kfz-Zulassungsstelle Einbeck entgegengenommen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
  • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
  • Gutachten eines Augenarztes
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
  • Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
  • Führungszeugnis  mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen
Welche Gebühren fallen an?
  • Abgabe: 13,00 EUR
    Ausstellung des Behördenführungszeugnisses
  • Abgabe: 40,50 EUR
    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Gebühr: 45,10 EUR
    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

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