Elterngeld beantragen

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Frau Haase (A-Hn)
Außenstelle Wallstraße, Zimmer 1.27 // 1. OG
Wallstr. 40
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81145
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Familienname Kind A-Hn

Frau Grobecker (Ho-Pes)
Außenstelle Wallstraße, Zimmer 1.26 // 1. OG
Wallstr. 40
37154 Northeim
Telefon: 05551 70881312
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Familienname Kind (Ho-Pes)

Frau Döhrel (Pet-Z)
Außenstelle Wallstraße, Zimmer 1.26 // 1. OG
Wallstr. 40
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81742
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Familienname Kind Pet-Z


Allgemeine Informationen

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern innerhalb der ersten Entwicklungsphase ihres Kindes. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie Ihre berufliche Arbeit nach der Geburt unterbrechen oder einschränken, um sich um Ihr Kind zu kümmern.

Die Höhe des Elterngeldes ist sehr individuell und richtet sich nach der gewählten Elterngeld-Variante sowie der Höhe des Einkommens, welches nach der Geburt Ihres Kindes entfällt. Sollten Sie vor der Geburt kein Einkommen gehabt haben, erhalten Sie einen Mindestbetrag.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

Folgende Elterngeld-Varianten stehen zur Verfügung:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • zusätzlich für Elternpaare: Partnerschaftsbonus in Form von ElterngeldPlus

Die verschiedenen Varianten können auch miteinander kombiniert werden.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung!

Tipps: Für ergänzende Informationen können Sie die Broschüre des Bundesfamilienministeriums nutzen. Als Hilfe zur Planung und Berechnung des Elterngelds können Sie auch den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums ausprobieren: Elterngeldrechner mit Planer.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Neugeborenen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für die Städte und Gemeinden im Landkreis Northeim ist die Elterngeldstelle des Landkreises Northeim zuständig.

Ausnahme: Für alle Personen, die in der Stadt Einbeck und den dazugehörigen Ortsteilen wohnen, ist die Stadt Einbeck zuständig. Bitte wenden Sie sich direkt an die Mitarbeitenden der Stadt Einbeck.

Voraussetzungen

Welche Personen können Elterngeld beantragen?

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studierende und Auszubildende
  • Beamtinnen und Beamte
  • Erwerbslose
  • unter bestimmten Voraussetzungen: Verwandte bis zum 3. Grad sowie Adoptiveltern

Welche Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein?

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder halten sich hier gewöhnlich auf.
  • Sie sind nach der Geburt entweder gar nicht erwerbstätig oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche: Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten (z.B. wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen).  
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Art und der Umfang der benötigten Unterlagen variieren nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Prüfen Sie die Antragsunterlagen bitte auf weitere Hinweise. Bei Fragen melden Sie sich gerne.

Folgende Unterlagen werden immer benötigt:

  • ausgefülltes und von den Elternteilen unterschriebenes Antragsformular
  • Geburtsurkunde des Kindes „zur Beantragung von Elterngeld“ im Original (in Ausnahmefällen ggf. anderes geeignetes Dokument)

Folgende Unterlagen können ebenfalls benötigt werden:

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
  •  Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum (z.B. Gehaltsabrechnungen)
  • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
  • aktuellster Einkommensteuerbescheid
Welche Gebühren fallen an?

Die Beratung sowie die Bearbeitung Ihres Elterngeld-Antrags sind kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Elterngeld muss nach Geburt des Kindes schriftlich beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Elterngeld nur für die letzten drei Monate vor Antragstellung rückwirkend gezahlt werden kann. Der Antrag ist daher bestenfalls innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes zu stellen.

Das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite unter Dokumenten. Der Antrag kann auch digital gestellt werden – den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Hinweise und Erläuterungen finden Sie auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Informationen zum Elterngeld beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

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