Besitz von Polioviren Anzeige

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FB 16 - Gesundheitsdienste
Außenstelle Wolfshof
Wolfshof 10
37154 Northeim
Telefon: 05551 708-81570
E-Mail:

Kreisverwaltung:
Montag bis Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr,
Dienstag und Donnerstag: zusätzlich 14 - 16 Uhr
und nach Vereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei


Allgemeine Informationen

Natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, haben (Besitzer), haben dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben zu der Einrichtung, zu der verantwortlichen Person, zu der Art und der Menge der Polioviren oder des Materials sowie zu dem damit verfolgten Zweck enthalten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefülltes Formular
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.

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