Berufskraftfahrer - Grundqualifikation bestätigen

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Führerscheinstelle
Führerscheinstelle von-Menzel-Straße Northeim
Von-Menzel-Str. 7
37154 Northeim ((Zugang über Container von Straße Am Martinsgraben))
Telefon: 05551 708-81823
E-Mail:

Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 8 - 11.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Berufskraftfahrer/in Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation.

Die Bestätigung der Grundqualifikation erhalten Sie durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Bestehen der entsprechenden Prüfung. Diese müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, die dann eine Berufskraftfahrerqualifikationskarte ausstellt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie sich für eine Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation anmelden und damit eine Bestätigung der Grundqualifikation erhalten wollen, müssen Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige IHK wenden.

Für die Ausstellung der Berufskraftfahrerqualifikationskarte zuständige Fahrerlaubnisbehörde verantwortlich. Wenn Sie in einem Landkreis wohnen, wenden Sie sich an die Kreisverwaltungsbehörde.

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