Auskunftssperre Einrichtung

Ansprechpartner/in
Stadt Dassel
Kirchplatz 2
37586 Dassel
Telefon: 05564 202-0
Telefax: 05564 202-28
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-das­sel.de
Montag:
08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag:
08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:
08.00 - 13.00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 13:00

sowie nach telefonischer Vereinbarung

Allgemeine Informationen

Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Voraussetzungen

Die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :2 Jahre

Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 

Bearbeitungsdauer

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

Was sollte ich noch wissen?

Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

zurück