Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Dassel, sofern Sie Ihren Betriebssitz auch im Stadtgebiet Dassel haben. Ihre Gewerbemeldung nehmen wir im Bürgerbüro entgegen.
Anzeige eines Gaststättenbetriebes
| Bürgerbüro | |
| Fachbereich II - Bau und Ordnung › Abteilung OrdnungKirchplatz 2 37586 Dassel Telefon: 05564 202-0 Telefax: 05564 202-28 E-Mail: buergerbuero@stadt-dassel.deHomepage: https://www.stadt-dassel.de | Montag und Dienstag:
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An wen muss ich mich wenden?
Anträge / Formulare
Für die Anzeige eines Gaststättengewerbes ist der nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz (NGastG) vorgeschriebene Vordruck zu verwenden. Den Vordruck finden Sie unten. Alternativ kann die Anzeige auch durch die Gewerbeanzeige unter Verwendung der Anzeigenvordrucke GewA 1 und GewA 2 erstattet werden. Voraussetzung ist aber, dass die Gewerbeanzeige dann vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen oder den obengenannten Veränderungen erstattet wird, und dass in der Gewerbeanzeige angegeben wird, ob alkoholische Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden sollen oder nicht.
Was sollte ich noch wissen?
Die Anzeige ersetzt nicht die Erfordernisse nach anderen Fachgesetzen (z. B. Baugenehmigung, lebensmittelrechtliche Unterrichtung).
