Für die Lagerung von Altreifen in einem Betrieb mit einer Lagerkapazität unter 100 t wird eine Baugenehmigung benötigt.
Altreifenlagerstätten unter 100 t Lagerkapazität: Genehmigung
| Herr Timo Fahrenbach | |
| Kreishaus Anbau, Zimmer 16 // EG Medenheimer Str. 6/8 37154 Northeim Telefon: 05551 70881150 E-Mail: tfahrenbach@landkreis-northeim.de | |
| Herr Jörg Miechowski | |
| Kreishaus Anbau, Zimmer 14 // EG Medenheimer Str. 6/8 37154 Northeim Telefon: 05551 7080 E-Mail: jmiechowski@landkreis-northeim.de | |
| Herr Olaf Goldmann (Katlenburg-Lindau, Stadt Moringen (nur Kernstadt), Nörten-Hardenberg) | |
| Kreishaus Anbau, Zimmer 39 // EG Medenheimer Str. 6/8 37154 Northeim Telefon: 05551 70881149 E-Mail: ogoldmann@landkreis-northeim.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Herr T. Fahrenbach
Teilbereich: Bad Gandersheim; Gemeinde Kalefeld: ohne Ortsteile Oldershausen, Westerhof, Willershausen; Hardegsen: Ortsteile Ertinghausen, Espol, Hardegsen, Üssinghausen, Trögen
Herr J. Miechowski
Teilbereich: Bodenfelde; Dassel; Uslar; Hardegsen: Ortsteile Asche, Ellierode, Gladebeck, Hettensen, Hevensen, Lichtenborn, Lutterhausen
Frau C. Nöhre
Teilbereich: Katlenburg-Lindau; Moringen; Nörten-Hardenberg; Gemeinde Kalefeld: Ortsteile Oldershausen, Westerhof, Willershausen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Betriebe, die Abfälle lagern, haben eine besondere Sorgfaltspflicht, den Verbleib ihrer Abfälle betreffend. Diese dürfen unter anderem nur an Verwerter abgegeben werden, die zur Übernahme solcher Abfälle berechtigt sind. Die Annahme von Altreifen sowie die Abgabe sind in einem Register nach § 24 Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachwV) zu dokumentieren. Die Register müssen neben den Grunddaten des Altreifenlagers für jede angenommene Charge die Abfallmenge und das Datum der Übernahme sowie für jede abgegebene Charge zusätzlich die übernehmende Person enthalten. Beträgt die Lagerkapazität 100 t oder mehr wird eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung benötigt.
